Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pension Bachem

1.⁠ ⁠Geltungsbereich

Die Pension AGB gelten fur Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension. Geschäftsbedingungen des Kunden gelangen nur dann zur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.⁠ ⁠Vertragsabschluss und Partner

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3.⁠ ⁠Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Nach Vertragsabschluss ist der Mietpreis bei Einzug im Voraus fällig.
Erfolgt eine Mietverlängerung über ein Wochenende hinaus, sind auch etwaige Wochenendtage (Samstag und Sonntag) zu bezahlen, sofern keine anders lautende Vereinbarung schriftlich getroffen worden ist.
Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskraftigen Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

4.⁠ ⁠Beginn und Ende der Beherbergung

Der Vertragspartner und Kunde hat das Recht, die gemieteten Räume um 12.00 Uhr des vereinbarten Tages (Ankunftstag) zu beziehen und am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen und die Schlüssel zurückzugeben. Die Pension ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.

5.⁠ ⁠Rücktritt vom Beherbergungsvertrag Stornogbühr

a) Rücktritt durch den Beherberger
Wird der Mietpreis bei Einzug nicht gezahlt, kann der Beherberger ohne Nachfrist sofort vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
Falls der Kunde bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunfttages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes ist die Pension berechtigt, vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
b) Rücktritt durch den Kunden (Vertragspartner) Stornogebühr
Bis 7 Tage vor Mietbeginn kann der Kunde schriftlich durch eingeschriebenen Brief oder Benachrichtigung per E-Mail entschädigungslos vom Mietvertrag zurücktreten.
Erfolgt der Rücktritt weniger als 7 Tage vor Mietvertragsbeginn verpflichtet sich der Kunde, eine pauschale Stornogebühr in Höhe von 20 % des Mietgesamtbetrages zu zahlen.

6.⁠ ⁠Rechte und Pflichten des Vertragspartners
Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Kunde (Vertragspartner) das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Pensionsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gäste zur Benutzung zugänglich sind.
Handtücher werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt. Die bereitgestellte Küche und das benutzte Geschirr sind gereinigt und gesaubert zurückzugeben

7.⁠ ⁠Zimmerbelegung
Ohne gesonderte Erlaubnis darf das Mietobjekt nicht von mehr Personen bewohnt werden als im Vertrag vereinbart.
Eine Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte kommt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Beherbergers in Betracht. Der übernehmende Kunde tritt im Falle der Zustimmung gesamtschuldnerisch haftend zusätzlich in den Vertrag ein.
8.⁠ ⁠Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsvertragen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine hier möglichst nahe kommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenfrage bedarf der Schriftform.

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